Die Verpflichtung in Frankreich ab dem 1. Januar 2021 zur sichtbaren Anbringung einer Kennzeichnung, die die Lage der toten Winkel anzeigt, beruht auf Artikel L. 313-1 der französischen Straßenverkehrsordnung
- ab 1.1.2021 in Frankreich vorgeschrieben
- für LKW
- ab 3,5 Tonnen zGG
- die Kennzeichnung muss an bestimmten Stellen des Fahrzeuges befestigt werden
- Größe Kennzeichnung (H x B): 25 cm x 17 cm
- Material: Selbstklebende Folie